Umzugsrechner Bonn: Ihre Umzugskosten grob einschätzen
Mit den Reglern beschreiben Sie Ihre jetzige Wohnung in Bonn oder im Umland: Größe, Zimmer, Etage, Aufzug, Kartons und Schränke. Der Rechner zeigt Ihnen sofort eine grobe Spanne für den Umzug. Sie müssen dafür nichts eintragen, nichts absenden und niemanden anrufen. Die Zahl ist eine unverbindliche Orientierung, kein Angebot.
- WohnflächeIhrer jetzigen Wohnung65 m²
- ZimmerKüche, Bad und Flur zählen nicht mit3
- Etagein der Sie heute wohnen2. OG
- Aufzuggibt es im Haus einen?
- Umzugskartonsungefähre Anzahl, gern schätzen50
- Schränkedie zerlegt und wieder aufgebaut werden sollen2
- KüchenmontageKüche abbauen und im neuen Zuhause aufbauen
Die Spanne versteht sich brutto und ist eine unverbindliche Orientierung. Ob Ihr Umzug eher am unteren oder am oberen Ende liegt, hängt von Dingen ab, die kein Regler abbildet: der Weg vom Treppenhaus zum Wagen, eine enge Altstadtgasse ohne Parkmöglichkeit, ein Dachgeschoss in der Südstadt oder ein Klavier. Darum besichtigen wir Ihre jetzige Wohnung kostenlos. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs, in dem jede Position einzeln aufgeführt ist.
Besichtigung anfragen
Für einen Rückruf tragen Sie Namen und Telefonnummer ein, die eingestellten Werte gehen automatisch mit. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Besichtigung. Montag bis Samstag sind wir von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.
Welche Faktoren den Aufwand eines Umzugs in Bonn bestimmen und welche Leistungen ein Angebot enthalten kann, erklären wir auf der Seite Umzugskosten.
- Zahlung in zwei Schritten50 Prozent des vereinbarten Betrags zahlen Sie zu Arbeitsbeginn, die übrigen 50 Prozent, sobald der Umzug abgeschlossen ist.
- Was im Angebot steht, giltBerechnet wird der Umfang aus dem Angebot. Kommt am Umzugstag etwas hinzu, sprechen wir es an, bevor wir es anfassen.
- Belege aufbewahrenOb der Umzug steuerlich zählt, hängt vom Anlass und Ihrer Situation ab. Heben Sie Angebot und Rechnung auf und besprechen Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
