Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 18. Februar 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Umzugsunternehmen Bonn

  • 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Umzugsunternehmen Bonn, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und dem Kunden, die Umzugsdienstleistungen betreffen.

1.2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

  • 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Umzugsdienstleistungen. Die Leistungen umfassen den Transport und ggf. die Verpackung von Umzugsgut, dass bei der Besichtigung vor Ort vorhanden und dokumentiert worden ist, sowie weitere ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen. Möbel oder andere Gegenstände, die nach der Besichtigung hinzugefügt werden und nicht Teil der ursprünglichen Vereinbarung waren, können zusätzliche Kosten verursachen, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Berechnung erfolgt auf Basis der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Eventuelle Mehrleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind (z.B. zusätzliche Fahrten, mehr Arbeitsaufwand), werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Alle Rechnungen müssen ohne Abzüge entweder am Umzugstag in bar bezahlt werden oder per Überweisung spätestens bis zum Umzugstag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein.

  • 4 Haftung

4.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist auf den vertraglich vereinbarten Wert des Umzugsgutes beschränkt.

4.2 Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Unruhen) verursacht werden, ist ausgeschlossen.

4.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an zerbrechlichen oder besonders empfindlichen Gegenständen (z.B. Glas, Porzellan, Skulpturen, Elektronik), wenn diese nicht von ihm selbst verpackt und transportiert wurden.

4.4 Für Schränke oder Möbel, die bereits einmal ab- und wieder aufgebaut wurden oder älter als fünf Jahre sind, übernehmen wir keine Haftung. Das bedeutet, dass beim erneuten Aufbau keine Gewährleistung für den vollständigen Wiederaufbau und die Funktionsfähigkeit der Möbel gegeben werden kann. Der Kunde bestätigt bei der Buchung, sich des Risikos bewusst zu sein und die besonderen Umstände der erneuten Montage zu akzeptieren. Preisreduzierungen oder Erstattungen sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

  • 5 Versicherung

5.1 Der Auftragnehmer verfügt für die Dauer des Umzugs über eine Transportversicherung, einschließlich Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Auftragswertes greift.

5.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Zusatzversicherung für höherwertige Gegenstände abzuschließen, wenn der Versicherungswert das vertraglich vereinbarte Maß übersteigt.

  • 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut ordnungsgemäß zu verpacken, sofern dies nicht vertraglich vom Auftragnehmer übernommen wird.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Umzug relevanten Informationen (z.B. schwierige Zufahrtsbedingungen, Parkmöglichkeiten, wertvolle oder sperrige Gegenstände) rechtzeitig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

6.3 Der Kunde muss sicherstellen, dass am Tag des Umzugs alle notwendigen Vorbereitungen getroffen sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

  • 7 Schadensmeldung und Nachweis

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden oder Verluste am Umzugsgut unverzüglich nach Abschluss des Umzugs, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Der Nachweis über den behaupteten Schaden muss durch den Kunden erbracht werden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt.

7.2 Um mögliche Streitigkeiten über den Zustand des Umzugsguts zu vermeiden, wird dem Kunden empfohlen, vor und nach dem Umzug eine fotografische Dokumentation der zu transportierenden Gegenstände anzufertigen.

7.3 Sollte kein schriftlicher Nachweis über den behaupteten Schaden durch den Kunden vorgelegt werden, wird davon ausgegangen, dass das Umzugsgut ohne erkennbare Mängel übergeben wurde. Die Beweislast liegt beim Kunden.

  • 8 Ausschluss von Haftung bei Eigenverpackung

8.1 Für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung des Umzugsguts verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Umzugsgut sicher zu verpacken, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Rahmen des Auftrags dem Auftragnehmer übertragen.

  • 9 Übergabeprotokoll

9.1 Nach Abschluss des Umzugs ist der Kunde verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen, in dem der Zustand des Umzugsguts festgehalten wird. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, dass das Umzugsgut ohne erkennbare Schäden übergeben wurde. Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde nachweist, dass die Schäden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennbar waren.

  • 10 Stornierung und Rücktritt

10.1 Der Kunde kann den Auftrag bis 30 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Umzugstermin fallen Stornogebühren in Höhe von 30% des Auftragswertes an. Bei kurzfristiger Stornierung (weniger als 14 Tage vor dem Umzugstermin) wird der volle Auftragswert in Rechnung gestellt.

  • 11 Datenschutz

11.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

11.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

  • 12 Haftungsausschluss für vermittelte Aufträge

12.1 Aufträge, die durch Dritte vermittelt werden, entziehen sich der Haftung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler, Mängel oder Schäden, die durch den vermittelten Dritten verursacht werden.

12.2 Der Kunde bleibt in einem solchen Fall alleiniger Vertragspartner des vermittelten Dritten.

  • 13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.